SPRACHRING - Ostsprachen im Zentrum

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

SPRACHRING – Ostsprachen im Zentrum


Stand: Januar 2012


Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Auftragsabwicklung zwischen SPRACHRING – Ostsprachen im Zentrum (Sprachschule und Übersetzungsbüro) und dem Auftraggeber (Kunde) und werden vom Kunden bei Auftragserteilung anerkannt.

 

1.) SPRACHTRAINING 

1.1. Eine Anmeldung bzw. Buchung kann per E-Mail oder per Formular auf unserer Webseite (www.sprachring.at), oder per Telefon erfolgen. Ein Auftrag gilt nur nach Zahlungseingang als angenommen, außer es liegt eine anderweitige Vereinbarung schriftlich vor.

1.2. Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns das Recht vor, den Kursort, den Termin bzw. den/die SprachtrainerIn zu ändern bzw. einen Sprachkurs abzusagen. Die TeilnehmerInnen werden telefonisch oder per E-mail über die Änderung/Absage und andere mögliche Alternativen informiert.

1.3. Gebuchte Unterrichtseinheiten sind ab der 1. UE wie folgt gültig: 10-20 UE bis 3 Monate, 30-40 UE bis 6 Monate, 50-60 UE bis 9 Monate, 70-80 UE bis 12 Monate; ansonsten verfallen sie.Sprachgutscheine und 10-er-Blöcke sind übertragbar und sind ab Ausstellung innerhalb 3 Monaten zu konsumieren.


Kursort

Das Einzeltraining findet, wenn nicht anders vereinbart, in unserer Sprachschule in Wien 1070 Kaisertsrasse 6 / linkes Stiegenhaus / I. Stock / Top 25, statt.

 

2.) FIRMENKURSE / In-Company Training

2.1. Firmeninterne Sprachkurse können nach schriftlicher Vereinbarung an Ihrem Standort in Wien und in Wien Umgebung stattfinden.

 

3.) ZUSATZLEISTUNGEN

Reisekosten der SprachtrainerInnen

Bei Sprachkursen außerhalb Wien Stadtgrenze fallen Reisekosten in Höhe von 10.- Euro pro UE an. Bei Tagesseminaren hat der Auftraggeber für die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) der SprachtrainerInnen zu sorgen.

Wochenend- und Feiertagszuschlag

Sprachkurse können auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen gebucht werden. In diesem Fall berechnen wir einen Zuschlag von 25% der anteiligen Kursgebühren.

Sprachgutscheine

Gutscheine, Aktionen und Rabatte sind nicht kumulierbar, pro TeilnehmerIn kann nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Ermäßigungsgutscheine und Rabattgutscheine sind generell übertragbar und sind innerhalb von 6 Monaten zu konsumieren, außer von SPRACHRING anders beschriftet, ansonsten verfallen sie. Sprachgutscheine und 10-er-Blöcke sind übertragbar und sind ab Ausstellung innerhalb 3 Monaten zu konsumieren.


4.) UND DIES GILT FÜR ALL UNSERE SPRACHDIENSTLEISTUNGEN:

4.1. Copyright

Die im Zuge eines Sprachkurses oder Seminars von uns beigestellten Unterlagen sind und bleiben geistiges Eigentum von SPRACHRING und stehen ausschließlich jenen Personen zur persönlichen Verfügung, die an der Veranstaltung teilgenommen haben. Die darüber hinausgehende – auch firmeninterne – Vervielfältigung, Verbreitung und Nutzung dieses Materials ist an unsere vorherige schriftliche Zustimmung gebunden.

4.2. Schweigepflicht

Wir arbeiten für unterschiedliche Firmen, die möglicherweise im Wettbewerb zueinander stehen. Unsere SprachtrainerInnen und KundenbetreuerInnen sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet – das betrifft selbstverständlich auch Vorkommnisse im persönlichen Bereich.

4.3. Kursgebühren und Zahlungsbedingungen

4.3.1. Die Kursgebühren für die Sprachkurse werden von SPRACHRING bestimmt. Im Preis sind zahlreiche, eigens erstellte Unterlagen und Kopien aus diversen Lehrwerken inkludiert. Zum Teil sind auch andere Kursunterlagen wie Kursbuch mit Audio-CD, Wörterbuch oder Hörtrainings-Cd inkludiert, gemäß Kostenvoranschlag. 

4.3.2. Es gelten ausschließlich schriftliche, auch per E-Mail übermittelte Kostenvoranschläge.

4.3.3. Mündliche Kostenvoranschläge sind nur als unverbindliche Richtlinie zu verstehen und sind nicht bindend. 

4.3.4 Anbote sind ein Monat ab Angebotsdatum gültig; ein Auftrag gilt nur nach Zahlungseingang als angenommen.

4.3.5. Die Abrechnung erfolgt per Rechnung; alle Zahlungen haben im Voraus und ohne jeden Abzug für den Empfänger zu erfolgen. Mit der Organisation des Sprachkurses, der Übersetzung und des Dolmetschens kann nur nach Zahlungseingang begonnen werden. 

4.3.7. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. sowie Mahnspesen in Höhe von 10.- Euro pro erfolgte Mahnung verrechnet; Inkasso- und Rechtsanwaltskosten werden in Rechnung gestellt.


5. ABSAGEMODALITÄTEN: STORNO und TERMINVERSCHIEBUNG

5.1. Storno

5.1.1. Die Stornierung hat schriftlich per Mail oder per Post zu erfolgen; um eine SMS direkt an unserer Handynummer 0664-350-4981 und an den/die TrainerIn oder DolmetscherIn wird auch gebeten.

5.1.2. Bei Sprachtraining Flexibel (Einzelkurs, DUO-Kurs, TRIO-Kurs etc.) sind pro Termin mindestens 2 UE á 45 Minuten zu vereinbaren. Im Falle einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird der Betrag zur Gänze in Rechnung gestellt. 

5.1.3. Bei Gruppenkursen (Crashkurse, Semesterkurse, Konversationskurse) ist eine Stornierung nach Kursbeginn nicht mehr möglich, die Kursgebühren werden zu 100% in Rechnung gestellt.

5.1.4. Eine kostenlose Stornierung eines Gruppenkurses (Crashkurs, Semesterkurs, Konversationskurs) ist bis zu einer Kalenderwoche vor Kursbeginn möglich, danach wird 50% der Kursgebühr in Rechnung gestellt.

5.1.5. Eine kostenlose Stornierung eines Intensivkurses (intensivwoche) ist bis zu einer Kalenderwoche vor Kursbeginn möglich, danach wird 50% der Kursgebühr in Rechnung gestellt.

5.1.6. Wenn Sie am Sprachkurs gar nicht oder nur unregelmäßig teilnehmen, ist weder eine  Rückerstattung der Kursgebühr, noch eine Verlängerung des Sprachkurses möglich.

5.1.7. Bei nicht genügender TeilnehmerInnenanzahl in Gruppenkursen behält sich SPRACHRING das Recht vor, die Kurse aliquot zu kürzen oder eine aliquote Aufzahlung vorzugeben. 

5.1.8. Spätere Reklamationen sind nicht möglich.

5.1.9. Bei Stornierung von Einzeltraining, Firmentraining, DUO- und TRIO-Training wird für den organisatorischen Aufwand 10% des Honorars zurückbehalten.

5.2. 24-Stunden Klausel: Verschiebung einzelner Unterrichtseinheiten bei Sprachtraining Flexibel (Einzelkurse, DUO-Kurse, TRIO-Kurse etc.)

5.2.1. Bis zu 24 Stunden vor Trainingsbeginn können die Unterrichtseinheiten kostenlos storniert werden. Bei einer Stornierung innerhalb 24 Stunden wird das nicht abgehaltene Training in vollem Maße in Rechnung gestellt. Pro Termin mindestens 2 UE á 45 Minuten zu vereinbaren. Rechtzeitig stornierte Kurseinheiten können in direkter Absprache mit unserer Sprachschule oder mit den SprachtrainerInnen verschoben werden.

5.3. Kündigung durch SPRACHRING

Sollte sich ein/e TeilnehmerIn grob vertragswidrig verhalten oder die Durchführung eines Kurses stören oder hindern, kann der/die TeilnehmerIn vom Sprachkurs ohne Ersatzleistung ausgeschlossen werden; Kursgebühren werden nicht rückerstattet.


6. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

6.1.1. Wenn Sie einen Mangel feststellen, informieren Sie uns bitte unverzüglich und verlangen Sie Abhilfe, da wir ihre Ansprüche im Nachhinein nicht berücksichtigen können.

6.1.2. KursteilnehmerInnen haften selbst für allfällige Schäden und sind durch SPRACHRING weder unfall- noch krankenversichert. Auch die Teilnahme an Ausflügen und an Seminaren außerhalb unserer Räumlichkeiten geschieht auf eigene Gefahr, SPRACHRING übernimmt keine Haftung.

6.1.3. Für Minderjährige haften deren Erziehungsberechtigte.

6.1.4. SPRACHRING übernimmt keine Haftung für verlorene persönliche Gegenstände oder Wertsachen.

6.1.5. Wir übernehmen keine Haftung für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden. Sofern uns fahrlässig eine vertragswesentliche Pflichtverletzung treffen sollte, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

6.1.6. All unsere MitarbeiterInnen sind selbstständige SprachtrainerInnen, ÜbersetzerInnen und DolmetscherInnen die die Aufträge von SPRACHRING als SubauftragnehmerInnen eigenständig und eigenverantwortlich ausführen; die Haftung für die erbrachten  Leistungen liegt gänzlich bei den SubauftragnehmerInnen.

6.1.7. Weitergehende Ansprüche – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen, dies gilt auch für die persönliche Haftung unserer SprachtrainerInnen, ÜbersetzerInnen und DolmetscherInnen.

Datenschutz

Buchungs-, Zahlungs- und Kursdaten werden vertraulich behandelt. Mit Ihrer Anmeldung zu einem Sprachkurs bei SPRACHRING stimmen Sie ausdrücklich zu, dass wir Ihre Daten (im Sinne des Datenschutzgesetzes) verarbeiten, speichern und auswerten dürfen.

Höhere Gewalt

Wenn ein Sprachkurs wegen höherer Gewalt, Ausfall von Transportmitteln, behördlicher Anordnung, Streiks, Unruhen oder aus anderen zwingenden Gründen, die nicht in unserem Einfluss stehen, geändert werden muss oder nicht durchgeführt werden kann, so begründet dies keine Rückerstattungsansprüche. 

Kürzung des Kurses

Bei nicht genügender TeilnehmerInnenanzahl behält sich SPRACHRING das Recht vor die Kurse aliquot zu kürzen oder eine aliquote Aufzahlung vorzugeben. 

Gerichtsstand

Für alle im Konsensweg nicht beilegbaren Streitigkeiten gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien als Gerichtsstand vereinbart. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen Rechtsverhältnisses und für Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen ist für Klagen des Auftragnehmers nach Wahl des Auftragnehmers der Gerichtsstand des Auftragnehmers oder der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers, für Klagen gegen der Auftragnehmer der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers ausschließlich zuständig. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.

Verbindlichkeiten des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.


7. SONSTIGES

7.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. SPRACHRING behält sich das Recht vor, die Regeln, das Programm, die Preise und die AGB ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

7.2. Sollte ein Punkt dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen vollinhaltlich aufrecht.

7.3. Druck- und Übersetzungsfehler vorbehalten.


8. SONDERBESTIMMUNGEN

8.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder die vom SPRACHRING  beauftragten ÜbersetzerInnen/DolmetscherInnen, noch die SprachtrainerInnen ohne ausdrückliche Zustimmung von SPRACHRING zu beauftragen. Auch Folgeaufträge haben nur über SPRACHRING zu erfolgen.

8.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer über jede Vereinbarung mit den SprachtrainerInnen umgehend zu informieren.

8.3. Im Falle einer Verletzung der in Punkt 8.1 und 8.2 angeführten Verpflichtungen ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 3.000.- zu bezahlen, und zwar für jede einzelne Verletzung.


Durch Ihre Auftragserteilung erklären Sie sich mit diesen Bedingungen voll einverstanden, es sei denn wir haben mit Ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: +43-1-944-9910.